Die Levin von Boerstell'sche Familien-Stipendien-Stiftung

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In seinem Testament vom 21. April 1618 verfügte der Fürstliche Anhaltische Landrat Levin von Boerstell, Erbherr auf Wester-Egeln bei Magdeburg, u.a. die Errichtung einer Stiftung, deren Zinsen dazu verwendet werden sollen, jungen Nachfahren seines Geschlechts, deren Eltern oder so sie selbst nicht über die damals dazu erforderlichen Mittel verfügen, ein Stipendium in Höhe von damals 25 bis 30 RTLR (Reichsthaler) zum Besuch eines Gymnasiums und zum Absolvieren eines Studiums zu gewähren. Dieser Wille wurde in der Stiftungsurkunde vom 10. Februar 1619, der zugleich der Tag der Errichtung der Stiftung ist, niedergelegt. Lt. Königlicher Kabinettsorder vom 5. September 1771 ist die Verwaltung dieses Levin -von Boerstell'schen Stipendienfonds auf das Curmärkische Ober-Konsistorium übergegangen.

Im Jahre 1772 erlosch das von Boerstell'sche Geschlecht mit dem Tode von Friedrich Karl von Boerstell. Als seine Erben daraufhin die Auszahlung des Stipendienfonds forderten, beschied das Curmärkische Ober-Konsistorium sie dahin, dass, "das Stipendium nach den Worten und der ganzen Absicht des Landrats Levin von Boerstell nicht nur ein Familien-Stipendium, sondern überhaupt zum besten der Jugend und nur vorzüglich der Familien von Boerstell fundiertes Stipendium sei, dass dasselbe daher, selbst wenn die ganze von Boerstell'sche Familie erloschen sein sollte, dennoch nicht aufhöre."

Entsprechend wurde am 14. September 1773 ein Stiftungs- und Stipendien Reglement errichtet, das am 4. November des gleichen Jahres vom Curmärkischen Ober-Konsistorium bestätigt wurde. Es bildete bis Anfang des 20. Jahrhunderts zusammen mit der Stiftungsurkunde vom 10. Februar 1619 die Grundlage der Verwaltung der Stiftung.

Die letzte gültige Fassung der Satzung stammt vom 11. Juni 1977 und ist von der Stiftung erhältlich.