Der Stiftungszweck


Der Stiftungszweck ist durch die Satzung (Fassung vom 11. Juni 1977) geregelt.

Danach vergibt die Stiftung Stipendien an Studierende aller Arten von Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland. Die Höhe der Stipendien legt der Vorstand fest. Es sind auch Zuwendungen bis zur Höhe von 1000 € für bestimmte Studienzwecke (z. B. Zuwendungen zu den Kosten eines Auslandssemesters, zu einer Promotion sowie Kosten, die sich aus der Anschaffung von Fachliteratur ergeben) möglich. Die Vergabe kann aufgrund der Satzung nur an berechtigte Bewerber erfolgen.